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Buch-Tipp: Das große Buch der Familiennamen Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch " Das große Buch der Familiennamen". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet. | |
Heute haben Japaner einen Namen mit zwei Teilen, Familienname und Personenname. In der asiatischen Namensordnung kommt der Familienname zuerst und es folgt der Personenname. In der japanischen Schreibweise werden diese zwei Teile zudem nicht getrennt geschrieben. Darum heißt Yoko Ono auf japanisch Ono Yoko (å°?野陽å?) und der Premierminister Junichiro Koizumi Koizumi Junichiro (å°?泉純一郎).
Alle Japaner außer dem Kaiser und seiner Familie haben Familiennamen. Die kaiserliche Familie hat eigentlich einen eigenen Familiennamen, aber niemand bezeichnet sie mit diesem. Die Massenmedien nennen die kaiserliche Familie als Tennoke (天皇家), welches Haus des Kaisers bedeutet.
Wenn man sich gesetzlich verheiratet, soll das Ehepaar einen gemeinsamen Familiennamen annehmen. Es darf aber kein neuer Familienname ausgedacht werden. Wenn ein Ausländer die japanische Nationalität annimmt, bekommt er einen neuen Familiennamen sowie auch Personennamen auf Japanisch und nach festen gesetzmäßigen Bestimmungen. Wenn man seinen Namen verändern möchte, braucht man die Erlaubnis von einem Familiengericht (å®¶åºè£?判所)).
Buch-Tipp: Deutsche Namenforschung. 1. Ruf- und Familiennamen Die Beschreibung für das Buch " Deutsche Namenforschung. 1. Ruf- und Familiennamen" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster. |
Historische Entwicklung der japanischen Namen |
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Antike: System von Uji und Kabane | |
Im Altertum unterschied man die Freien und die Unfreien (Sklaven) in der japanischen Gesellschaft. Jeder gehörte einem Uji (jap. ����), einer Art Klan an. Es war normal, in einem Uji sich miteinander zu verheiraten, außer zwischen Kindern mit den gleichen Eltern. Man gehörte sein ganzes Leben einem Uji an, auch nach der Heirat. Zur Benennung hatte man mindestes zwei Namen: Uji-Name und Personenname, z.B. Soga no Emishi (蘇我�夷, Emishi von Soga[uji]), Fujiwara no Kamatari (藤原鎌足, Kamatari von Fujiwara). Wenn man am Hof beschäftigt war, hatte man auch einen Titel, der seinem Klan gehörte, den Kabane (姓). Es gab verschiedene Kabane und offiziell nannte man sich mit seinem Uji, Kabane und Personennamen. Höchste Kabane waren Omi (臣) und Muraji (連).
Kaiser Temmu änderte dieses Uji-Kabane-System und gab 8 Kabane vor, so dass jeder einen neuen erhielt.
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Spätantike: Entstehen der Myōji | |
Weil die Bevölkerung in Japan wuchs, wurde auch die Zahl derer groß, die ein und dasselbe Uji als ihren Familiennamen hatten. Zur besseren Benutzbarkeit begann man Unterschiede mittels etwas Einprägsamen einzubringen, meistens der Wohnort oder die Beschäftigung. Samurai beschäftigten sich damals mit der Verwaltung von Myō (Keimlingen), der Männer in dem Land und wohnten dort. Da der Name ihres Wohnortes mit dem Namen ihrer Myō gleich war, nannte man diese Behelfsnamen Myōji (è‹—å—). Man hatte meistens als Namen Myōji, aber auch Kabane und Uji. Aber die Hauptfamilien der Klans (Uji) hatten häufig keine solchen Myōji, und offiziell, zu dem Beispiel am kaiserlichen Hof oder bei Dokumenten unterschrieb man nicht mit seinem Myōji, sondern mit seinem Uji.
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Namenspolitik in dem Tokugawa-Shogunat | |
Das Tokugawa-Shogunat machte es zu dem Privileg, einen Familiennamen zu haben. Samurai, Kuge, Mediziner und Shinto-Priester konnten die Familienname haben, sowie die, die eine besondere Erlaubnis von der Regierung hatten. Dieses Privileg hieß MyÅ?ji-taitÅ? (è‹—å—帯刀) und bedeutet Erlaubnis einen Familiennamen und ein Schwert zu tragen.
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Bis Ende des 18. Jahrhundert war es für Normalsterbliche verboten, einen Familiennamen sowie die traditionellen Zusatznamen zu besitzen. Erst 1870 erließ die Regierung ein Gesetz 平民苗å—許容令 (Gesetz zur Erlaubnis von Familiennamen für das Volk), durch das jeder einen Familiennamen annehmen konnte. Die Regierung sah bald die Notwendigkeit eines systematischen Personregistrationssytems und erließ 1875 ein anderes Gesetz è‹—å—必称令 (Gesetz zur notwendigen Benennung mit Familiennamen), durch das alle einen Familiennamen haben müssen. Das ganze System aus dem Altertum von Kabane und dergleichen wurde zugleich aufgehoben. Verheiratete Frauen behalten eigentlich ihren Geburtsnamen, aber in der Moderne wurde es zunehmend normal, dass sie den Familiennamen ihres Mannes annehmen.
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